Schulausflüge zur Landesgartenschau oder ins Museum: Bisher konnte es dafür einen Zuschuss vom Land geben, doch inzwischen ist kein Geld mehr da. Der Freistaat übernimmt keine anteiligen Kosten mehr für Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Einzige Ausnahme: Gedenkstätten und Erinnerungsorte. Das geht aus einem Schreiben des Bildungsministeriums an alle staatlichen Schulen in Thüringen hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
«Bedauerlicherweise ist es im laufenden Jahr nicht mehr möglich, zusätzliche Förderungen für Fahrten zu außerschulischen Lernorten zu bewilligen», schreibt das Ministerium in dem Brief. Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten sind wegen ihrer besonderen «Bedeutung für die historisch-politische Bildung» von dem Förder-Stopp ausgenommen.
Landesregierung will Einsparziele erreichen
Hintergrund sind nach Angaben des Ministeriums gestiegene Kosten, eine besonders hohe Nachfrage der Schulen in diesem Jahr und Einsparungen der Landesregierung. «Um die haushaltsrechtlich notwendigen Einsparziele zu erreichen und die vorhandenen Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen, müssen die verfügbaren Mittel gezielt auf die im Regierungsvertrag priorisierten Gedenkstättenfahrten konzentriert werden», heißt es in dem Schreiben. Kostenerstattungen für Fahrten zu anderen außerschulischen Lernorten können demnach in diesem Jahr nicht mehr bewilligt werden.
Opposition kritisiert teure Reisen
Die Bildungspolitikerin der oppositionellen Linke-Fraktion, Ulrike Grosse-Röthig, kritisierte die Landesregierung scharf für den Zuschuss-Stopp. «Wasser predigen und Wein trinken», sagte sie mit Blick auf die Reisen der Landesregierung in den vergangenen Monaten. «Selbst für hunderttausende Euro Auslandsreisen unternehmen und gleichzeitig Schülerinnen und Schülern wichtige Perspektiven verweigern, das ist dem Bildungsland nicht würdig», so Grosse-Röthig. Sie stellte im Landtag eine Dringlichkeitsanfrage zur Umsetzung der globalen Minderausgabe im laufenden Haushalt 2026/2027.
Freiwillige Leistung
Das Ministerium hatte in dem Schreiben an die Schulen darauf hingewiesen, dass die anteilige Kostenübernahme im Rahmen des «Lernens am anderen Ort» eine freiwillige Leistung des Freistaats sei. «Ein Rechtsanspruch besteht daher nicht.»
Reisen zu Museen, Gartenschau und Schlössern
Auf einer Internetseite des Ministeriums zum Lernen am anderen Ort heißt es: «Außerschulische Lernorte machen Wissen erlebbar. Was sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht angeeignet haben, können sie hier durch praktische Erfahrungen bereichern. Das ist ein großer Schatz.»
Zu den Ausflügen, die als förderfähig galten, gehörten neben den Gedenkstättenbesuchen auch Ausflüge zu Thüringer Museen, der Landesgartenschau, Schlössern und Naturparks und zu Schülerforschungszentren. Dabei konnten Fahrkosten der Schüler erstattet werden sowie die Kosten für die Nutzung von pädagogischen Angeboten der besuchten Einrichtung. Für eintägige Fahrten ohne Übernachtung konnten demnach in der Regel Kosten in Höhe von rund 500 Euro pro Klasse oder Gruppe erstattet werden.
Auch in früheren Jahren ging das Geld aus
Ein Sprecher des Bildungsministeriums teilte mit, dass die anteilige Kostenerstattung «wie bereits in den vergangenen Jahren» auch in diesem Jahr nicht für alle Fahrten ganzjährig möglich sei. Solche Fahrten seien weiterhin möglich, nur die anteilige Kostenübernahme eben nicht mehr. «Die angepasste Verfahrensweise gilt seit dem 1. Juni 2026.» Auch in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sei das so gewesen – im vergangenen Jahr schon ab Mai.
Den Angaben nach stehen für die Förderung von Fahrten im Rahmen des «Lernens am anderen Ort» im Haushaltsjahr 2026 rund 678.000 Euro zur Verfügung, im vergangenen Jahr seien es 350.000 Euro gewesen.
Der Sprecher wies darauf hin, dass der Freistaat zu einer sorgfältigen Mittelbewirtschaftung verpflichtet sei. «Diese Verpflichtung steht im Zusammenhang mit der globalen Minderausgabe, zu deren Erbringung alle Bereiche des Ministeriums ihren Beitrag leisten müssen», so der Sprecher. Im konkreten Fall würden die verfügbaren Mittel gezielt auf die priorisierten Gedenkstättenfahrten konzentriert; die anteilige Kostenerstattung für Fahrten zu anderen Lernorten werde für das weitere Haushaltsjahr zurückgestellt. «So lassen sich die bildungspolitischen Schwerpunkte wahren und zugleich der erforderliche Konsolidierungsbeitrag erbringen.»
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