Im Fall der mutmaßlich getöteten 16-jährigen Liana hat der Beschuldigte sich zunächst nicht zur Tat geäußert. Vor dem Landgericht Göttingen muss sich der 31-Jährige wegen Totschlags verantworten. Weil die Staatsanwaltschaft Göttingen davon ausgeht, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war, handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei wird nicht nur geklärt, ob er der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Dem Iraker wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr am Bahnhof im südniedersächsischen Friedland das Mädchen vor einen durchfahrenden Güterzug gestoßen zu haben. Der Fall um die Auszubildende aus Geisleden in Thüringen, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Er beschäftigt auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen.