Sie sollen gemeinsam eine Flüchtlingsunterkunft angegriffen haben - nun hat das Landgericht Erfurt sechs junge Männer zu unterschiedlichen Strafen verurteilt. Anders als einzelne Verteidiger es während des Prozesses darzustellen versuchten, sah die Kammer in der Attacke im Ilmenauer Ortsteil Gehren keinen Jugendstreich.
«Diese Tat in Gehren so zu verharmlosen, das muss man erst mal schaffen», sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Holger Pröbstel, bei der Verkündung des Urteils. Alle sechs Männer hatten sich auf die eine oder andere Art am Angriff beteiligt. «Es hätte jeder der Beteiligten sagen können: "Ich mach" nicht mehr mit‘», sagte Pröbstel. «Keiner hat’s gemacht, keiner.»
Mehrjährige Haftstrafe für Hauptangeklagten
Der Hauptangeklagte habe sich unter anderem der Brandstiftung und Körperverletzung schuldig gemacht, sagte Pröbstel. Der Mann soll nach dem Willen der Kammer für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, weil er alkoholkrank sei.
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Mann eine Feuerwerksbatterie im September 2025 in das Zimmer einer dreiköpfigen Flüchtlingsfamilie geworfen hat. Weil sie deswegen in Panik geraten war, sprang die Mutter der Familie aus dem Fenster und verletzte sich. In die Gesamtstrafe für den Mann fließen auch Teilstrafen wegen einiger anderer Taten mit ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geringere Strafen für weitere Angeklagte
Den Mann, der laut Gericht eine Fensterscheibe zu dem Zimmer unmittelbar zuvor mit einem Stein eingeworfen und so erst den Wurf der Feuerwerksbatterie ermöglicht hatte, verurteilten die Richter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die anderen Mitangeklagten erhielten einjährige Bewährungsstrafen oder Verwarnungen. Alle Verurteilten sind deutsche Staatsangehörige und zwischen 18 und 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fünf der sechs Angeklagten hatten die Tat während des Prozesses im Wesentlichen gestanden. Nur einer der Angeklagten hatte während des Prozesses geschwiegen. Von der Tat existiert ein Video, das einer der Männer selbst gedreht haben soll. Es war im Prozess ein zentrales Beweisstück, darauf sind die nun Verurteilten teilweise sehr deutlich zu erkennen.
Richter sind eindeutiges Motiv
In seiner Urteilsbegründung machte Pröbstel deutlich, dass die Kammer von einer rechtsextrem motivierten Tat ausgeht. «Wir haben hier eine eindeutig fremdenfeindliche Tat», sagte er. Es sei für die Kammer egal, ob es sich bei den Verurteilten um ideologisch gefestigte Rechtsextremisten handele oder nicht. Die Tat spreche ebenso für sich wie die Tatsache, das auf dem Weg zum Tatort rechtsextreme Musik abgespielt worden sei.
Die Angaben mehrerer Männer, sie hätten aus Angst vor dem Hauptangeklagten bei dem Angriff mitgemacht und nicht aus rechtsextremen Motiven, wies die Kammer als Schutzbehauptung zurück. «Wir ziehen uns doch die Hose nicht mit der Kneifzange an», sagte Pröbstel.
Ursprünglicher auch versuchter Mord angeklagt
Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe zum versuchten Mord war die Staatsanwaltschaft während des Prozesses abgerückt. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt gesagt, die Hauptverhandlung habe gezeigt, dass die Angeklagten sich nicht hätten vorstellen können, dass durch ihre Tat Menschen zu Tode hätten kommen können. Damit gebe es keinen Vorsatz für eine Tötungsabsicht, der für eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe aber nötig sei.
Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft schließlich fünf Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert, für den Steinewerfer zwei Jahre auf Bewährung. Für die anderen vier Angeklagten hatte sie einjährige Bewährungsstrafen beziehungsweise Verwarnungen nach dem Jugendstrafrecht verlangt.
Die Verteidiger der Angeklagten plädierten auf deutliche niedrigere Strafen als die Staatsanwaltschaft – oder sogar auf Freispruch mit der Begründung, dass drei Männer nicht aktiv an der Tat beteiligt gewesen seien.
Linke fordert Schwerpunktstaatsanwaltschaft
Aus Sicht der Opferschutzorganisation ezra zeigt der Prozess, dass schwere rechtsextreme Gewalttaten nicht ausschließlich aus festen und organisierten Strukturen heraus begangen werden. Vielmehr sei in dem Verfahren deutlich geworden, «wie weit rassistische und rechte Einstellungen sowie die Relativierung neonazistischen Gedankenguts gesellschaftlich normalisiert sind und welches Gefahrenpotenzial entsteht, wenn diese auf eine sinkende Hemmschwelle zur Gewaltanwendung treffen», sagte die ezra-Beraterin Franziska Schestak-Haase.
Die Linke-Innenpolitikerin und Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss sagte, die Tat unterstreiche einmal mehr, dass es im Freistaat eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung rechtsextremer Gewalt brauche. «Es sollte für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt keine Frage des Tatorts und damit zuständiger Staatsanwaltschaften und Gerichte oder gar des Glücks sein, ob die politische Dimension des an ihnen verübten Unrechts auch angemessen berücksichtigt wird», sagte sie.
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