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Bildungsurlaub bleibt umstritten - nur wenige nutzen ihn

Bildungsurlaub bleibt umstritten - nur wenige nutzen ihn
Nur ein geringer Teil der Thüringer Arbeitnehmer nutzt den gesetzlichen Bildungsurlaub (Illustration). / Foto: Katharina Kausche/dpa
Von: DieThüringer News
Fünf Tage pro Jahr bezahlte Freistellung für Bildung - das ermöglicht ein Gesetz in Thüringen. Das Bildungsfreistellungsgesetz ist umstritten - die Fronten verlaufen zwischen DGB und Kammern.

Thüringen gehörte vor zehn Jahren zu den letzten Bundesländern, die bezahlten Bildungsurlaub ermöglichten. Noch heute wird der gesetzliche Anspruch nur von einem Bruchteil der Arbeitnehmer genutzt. Das geht aus Daten hervor, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hessen-Thüringen in Erfurt vorgelegt hat. 

Bildungsfreistellung sei ein wichtiger Baustein für lebenslanges Lernen, berufliche Weiterbildung und gesellschaftliches Engagement, erklärte die stellvertretende DGB-Bezirksvorsitzende Renate Sternatz in Erfurt. Der DGB fordert eine Ausweitung der Bildungsfreistellung - die Industrie- und Handelskammern würde die Möglichkeit dagegen gern abgeschafft sehen.

Die Zahl der Bildungsträger, die in Thüringen Bildungsurlaub anbieten, lag in den vergangenen Jahre zwischen 500 und gut 600. Nur 2016 beim Start waren es rund 800. Zwischen Oktober 2024 und Oktober 2025 nutzten nach DGB-Angaben 3.528 Beschäftigte die Möglichkeit von Bildungsurlaub, zwischen Oktober 2025 und April dieses Jahres waren es danach 3.637 Beschäftigte. Der Anteil an allen Arbeitnehmern habe sich in den vergangenen Jahren etwas erhöht, liege aber deutlich unter einem Prozent, hieß es. Bei den Angaben beruft sich der DGB auf das Thüringer Bildungsministerium.

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Bezahlte Freistellung für fünf Tage pro Jahr möglich 

Bildungsfreistellung stärke Beschäftigte, unterstütze Betriebe bei der Fachkräftesicherung und fördere gesellschaftliche Teilhabe, erklärte Sternatz. «Jetzt gilt es, das Gesetz weiterzuentwickeln: Auszubildende sollten künftig ebenfalls Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr haben. Außerdem muss der Anspruch für alle Beschäftigten gelten – unabhängig von der Größe ihres Betriebs.» Zudem setzen sich der DGB und die Landesorganisation der freien Träger der Erwachsenenbildung für eine dauerhafte Bildungsberatung für Arbeitnehmer ein. 

Sozialversicherungspflichtige Beschädigte haben laut Gesetz einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung bis zu fünf Tage pro Jahr vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Für Auszubildende gelten bisher bis zu drei Tage im Jahr. Die Freistellung erfolgt unter Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes. 

Kammern: Nicht praktikabel 

Für Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung. Zudem können Arbeitnehmer Anträge ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen. Bildungsfreistellungsgesetze haben nach DGB-Angaben alle Bundesländer, teilweise schon seit den 1970er Jahren - mit Ausnahme von Bayern. 

Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern halten das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz weder für zeitgemäß noch praktikabel - sie haben vor einigen Wochen in einem Positionspapier für eine Abschaffung plädiert. Mindestens sei jedoch eine Gesetzesänderung nötig, nach der nur betriebs- und berufsrelevante Qualifikationen anerkannt und freizeitorientierte Maßnahmen ausgeschlossen würden, heißt es darin.

Zwei Drittel der Teilnehmer sind Frauen 

Immer wieder wurde in der Vergangenheit diskutiert, ob Arbeitnehmer Bildungsurlaub auch für Freizeitbelange nutzen würden. Dem widerspricht der DGB und verweist auf Daten des Thüringer Bildungsministeriums. Danach seien im Zeitraum von Oktober 2025 bis Ende März 2026 von den Antragstellen zu etwa 90 Prozent «Angebote der arbeitsweltbezogenen Bildung» genutzt worden. Zwei Drittel der Teilnehmer seien Frauen, 80 Prozent arbeiteten in Vollzeit und 70 Prozent in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten. 

Zudem müssten Bildungsangebote, die genutzt werden, vom Land anerkannt sein. In Thüringen wird dazu ein Beirat aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bildungsträgern angehört. Das letzte Wort habe dann das Bildungsministerium.

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