Die Ehrenamtsförderung soll nach dem Willen von Gewerkschaften und Verbänden in der Thüringer Verfassung festgeschrieben werden. Damit müssten alle Gesetze und Verordnungen darauf geprüft werden, wie bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden könne. Ehrenamtliches Engagement müsse deutlich aufgewertet, einfacher ermöglicht und stärker gefördert werden, verlangten die Initiatoren des 10. Thüringer Sozialgipfels am Dienstag in Erfurt. Die Forderung findet auch im Landtag Gehör.
Unterstützung von Linke und CDU
Die Linke-Landtagsfraktion unterstützte den Vorstoß. Das Staatsziel Ehrenamt sei rechtlich verbindlich und einklagbar, sagte die Linke-Sozialpolitikerin Karola Stange. Damit dürften Unterstützungsleistungen nicht mehr unter den sogenannten Haushaltsvorbehalt gestellt werden und sei eine verlässliche Finanzierung ehrenamtlicher Aktivitäten abgesichert.
Die oppositionelle CDU-Fraktion zeigte sich ebenfalls offen: «Wir werden diese Woche den Fraktionen im Landtag vorschlagen, das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen», erklärte CDU-Fraktionschef Mario Voigt. Damit solle einem wesentlichen Wunsch der ehrenamtlichen und kommunal engagierten Thüringer entsprochen werden.