Vor allem wegen verpasster Termine haben Jobcenter im vergangenen Jahr das Bürgergeld von Empfängern in Thüringen gekürzt. «Acht von zehn Leistungsminderungen entstehen deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden», erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen. 9.900 Mal strichen Mitarbeiter der Jobcenter aus diesem Grund Teilbeträge des den Empfängern zustehenden Bürgergelds.
Härtefälle können Sanktionen verhindern
Auch bundesweit verzeichnete die Arbeitsagentur einen Anstieg der Kürzungen um 25 Prozent, wie sie Anfang der Woche mitgeteilt hatte.
Wie stark das Bürgergeld gekürzt wird, hängt unter anderem davon ab, wie häufig ein Empfänger bereits Pflichten verletzt. Leistungen dürfen maximal 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden. Die Regionaldirektion betont, dass Sanktionen nicht eingeleitet werden, wenn etwa ein Härtefall vorliegt. Wird eine Pflichtverletzung vermutet, gibt Ihnen das Jobcenter die Gelegenheit, sich zu den Gründen und den Umständen zu äußern (Anhörung).
Umstellung auf Grundsicherung ab Juli – Regelverschärfung kommt
Nach der jüngsten umstrittenen Reform soll das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt werden. Die schrittweise Umwandlung des Systems ab Juli bringt künftig auch schärfere Regeln für Empfänger bis hin zu möglichen Total-Sanktionen mit sich.
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