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25,4 Millionen Euro jährlich aus Sondervermögen für Forschung und Kitas in Thüringen

25,4 Millionen Euro jährlich aus Sondervermögen für Forschung und Kitas in Thüringen
Jährlich rund 10,1 Millionen Euro gehen über ein Sondervermögen des Bundes an Thüringer Kindergärten. (Symbolbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieThüringer News
Über ein Sondervermögen stellt der Bund den Ländern Geld für Kindergärten und die Infrastruktur für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung. Wie viel nach Thüringen fließt und wie es verteilt wird.

Über ein Sondervermögen des Bundes fließen rund 25,4 Millionen Euro jährlich in die Forschungs- und Wissenschaftsstruktur und in Kindergärten in Thüringen. «Mit diesen zusätzlichen Investitionen stärken wir die Bildungsinfrastruktur in Thüringen nachhaltig. Gute Bildung braucht gute Gebäude - von der Kindertageseinrichtung bis zur Hochschule», sagte Thüringens Bildungs- und Wissenschaftsminister Christian Tischner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Milliarden über Sondervermögen 

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes gehen zwischen 2026 und 2029 insgesamt vier Milliarden Euro an die Länder. In Thüringen landen davon rund 101,6 Millionen Euro. Das Geld soll nach Angaben des Bundesbildungsministeriums für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie in Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden. Details sollen die Länder je nach Bedarf passgenau regeln.

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Mehr als zehn Millionen jährlich für Kitas

Nach Angaben des Thüringer Bildungsministeriums sollen 60 Prozent der Mittel im Freistaat in die Infrastruktur für Wissenschaft und Forschung fließen und 40 Prozent in die Kindergärten. Für Kitas springen damit jährlich rund 10,1 Millionen Euro heraus. «Jeder Euro in moderne Bildungsorte ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes», so Tischner. 

Den Angaben zufolge läuft die Förderperiode vom 1. Januar 2026 bis Ende 2029, geförderte Maßnahmen müssen aber spätestens bis Ende 2032 abgeschlossen sein.

Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums können die Träger von Kitas Fördermittel für den Neu- oder Ausbau von Einrichtungen, für einen Umbau oder eine Sanierung beantragen. Auch eine moderne Ausstattung sei förderfähig. Außerdem sind energetische Sanierungen förderfähig sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz - zum Beispiel der Einbau von Rollläden, einer besseren Dämmung oder einer Klimaanlage.

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