Um die langen Bearbeitungszeiten bei den Bafög-Anträgen abzumildern, sollen Thüringer Studierende vorgezogene Zahlungen erhalten können. Das teilte das Studierendenwerk Thüringen mit. So sollen Studierende Geld bekommen können, auch wenn der eigentliche Bescheid bisher nicht erstellt wurde - vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Das gelte sowohl für diejenigen, die erstmalig Bafög beantragen, als auch diejenigen, die einen Folgeantrag stellen.
Mit dieser Regelung wollen das Thüringer Bildungsministerium und das Studierendenwerk «die Auswirkungen der weiterhin langen Bearbeitungszeiten für Studierende abmildern», wie es in der Mitteilung hieß.
Die Voraussetzung für eine vorgezogene Zahlung: Der Antrag muss den Angaben nach im Wesentlichen vollständig sein. Das Studierendenwerk hat Vorgaben, welche Anträge und Informationen dafür nötig sind. Für Menschen, die an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben sind, gelte zudem eine Einreichfrist bis zum 31. Juli. Alle anderen Studierenden müssten die Weiterförderungsanträge bis zwei Monate vor ihrem individuellen Bewilligungszeitraum stellen.