Für die Niederlassung in ländlichen Regionen hat das Land in diesem Jahr bislang 20 Ärzten, Zahnärzten und Apothekern in Thüringen einen Zuschuss bewilligt. Dabei geht es um Fördersummen von jeweils bis zu 40.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes auf Anfrage mitteilte. 720.000 Euro wurden ausgeschüttet. Sieben weitere Anträge von Medizinern und Zahnmedizinern werden nach ihren Angaben derzeit bearbeitet. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte die Niederlassungsförderung im vergangenen November neu geregelt, um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.
Unterstützt werden nun nicht nur – wie bisher – Haus- oder Fachärzte, sondern auch Zahnärzte und Apotheker. Zugleich wurde der mögliche Höchstbetrag auf 40.000 Euro verdoppelt, wobei es hier Unterschiede bei den Berufsgruppen gibt und die Förderhöhe auch von anderen Faktoren wie der Einwohnerzahl der Orte abhängt, in denen sich die Heilberufler niederlassen. Nach einer vom Gesundheitsministerium erlassenen Richtlinie gibt es zusätzlich einen Zuschuss von jeweils 5.000 Euro für die Schaffung von Barrierefreiheit.