Haft wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Ein Mann aus dem Irak ist vom Thüringer Oberlandesgericht verurteilt worden, weil er sich als Mitglied der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) im Ausland betätigt hat. Verhängt wurde eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten könnten innerhalb einer Woche Revision einlegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt, die Verteidigung einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte befinde sich seit Dezember 2025 in Untersuchungshaft. Das Gericht ordnete eine Fortsetzung der Untersuchungshaft an. Der 1960 geborene Mann stamme aus Mossul im Irak. Dort habe er sich 2014 dem IS angeschlossen und sei in verschiedenen Funktionen für die terroristische Vereinigung im Einsatz gewesen, darunter als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda. Er habe 2025 auch IS-Mitglieder ausgebildet. Bei einem Kampfeinsatz sei er schwer verletzt worden. Der Angeklagte habe seit Oktober 2014 vom IS Sold und andere Geldleistungen für sich und seine Familie erhalten. Vor Gericht sagte er, sein Beitritt zum IS sei nicht freiwillig erfolgt. Um Gefahren für seine Familie abzuwenden, habe er sich zur Zusammenarbeit bereit erklärt. Das Gericht sah darin eine Schutzbehauptung, die durch die Beweisaufnahme unter anderem durch Mitgliederlisten und ein Propagandavideo widerlegt worden sei. Bei der Strafbemessung sei berücksichtigt worden, dass bei dem Mann eine unmittelbare Beteiligung an Mord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht Gegenstand des Verfahrens war. Er habe seine IS-Mitgliedschaft sowie seine Tätigkeit als Ausbilder schließlich weitgehend eingeräumt. «Strafverschärfend kam zum Tragen, dass es sich bei dem IS um eine besonders gefährliche terroristische Vereinigung handele», erklärte das Gericht. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenMitglieder des IS ausgebildet