Im Prozess um etliche Fälle von Bandendiebstahl sind fünf Männer viele Jahre nach den Taten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie erhielten Freiheitsstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls im minder schweren Fall. Dabei gelten drei bis vier Monate etwa wegen der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt, so das Urteil des Landgerichts Erfurt.
Auch der Staatsanwalt sowie die Verteidigerinnen und Verteidiger hatten in ihren Plädoyers kaum andere Forderungen gestellt. Beide Seiten kündigten an, das Urteil zu akzeptieren und auf Rechtsmittel zu verzichten.