Sachsen-Anhalts Abschiebesicherungseinrichtung (ASE) wird nach Einschätzung des Innenministeriums nicht vor dem zweiten Quartal 2027 starten. Bis Ende 2026 soll das Gebäude gebaut sein, danach folge die IT-Ausstattung der Einrichtung bis Anfang/Mitte des zweiten Quartals 2027, so ein Ministeriumssprecher. «Danach soll die Belegung beginnen.» Die ASE mit 30 Plätzen entsteht neben dem Gefängnis Volkstedt nahe der Landesgrenze zu Thüringen, wo es derzeit Pläne für eine eigene Abschiebeeinrichtung gibt. Eine Person kann unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen in Abschiebehaft genommen werden, wenn sie ausreisepflichtig ist und beispielsweise die Gefahr besteht, dass sie untertaucht oder sich der Abschiebung widersetzt.
So sehen die Pläne im nahen Thüringen aus
Im Nachbarland Thüringen plant die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD die ersten zehn Abschiebehaftplätze bis Mitte des Jahres in der bisherigen Jugendarrestanstalt in Arnstadt entstehen zu lassen, voraussichtlich 2026 sollen es 37 Plätze werden. Die Jugendarrestanstalt soll umziehen.
Das Innenministerium in Magdeburg erklärte, Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen würden länderübergreifend genutzt – dafür gebe es die Haftplatzvermittlung des Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr. Das sei auch für die ASE Volkstedt vorgesehen, sodass auch Thüringen die Einrichtung im Rahmen freier - nicht von Sachsen-Anhalt genutzter - Plätze nutzen könnte. «Hinsichtlich einer darüber hinausgehenden Zusammenarbeit ist Thüringen noch nie auf uns zugegangen», so ein Ministeriumssprecher.
Und Sachsen?
Mit einem Abschiebezentrum will auch die sächsische Landesregierung die Erfolgsquote bei den Rückführungen erhöhen und Kommunen entlasten. CDU und SPD wollen ein solches Zentrum zunächst erproben und haben das in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wo genau es entsteht, ist noch unklar. Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte im Dezember 2024 gesagt, es solle in einer Geflüchtetenunterkunft im Freistaat eingerichtet werden.
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