Unter den von Leipzig aus abgeschobenen 81 Afghanen befinden sich auch vier Männer aus Thüringen. Die vier Männer seien vollziehbar ausreisepflichtig und hätten während ihres Aufenthalts in Deutschland unter anderem schwere Gewalt- und Sexualstraftaten begangen, teilte das Thüringer Justiz- und Migrationsministerium mit.
«Menschen, die unsere Grundwerte durch die Begehung schwerer Straftaten mit Füßen treten, müssen unser Land konsequent verlassen - ganz egal, woher sie kommen!», sagte die zuständige Ministerin Beate Meißner (CDU). «Nachdem Bund und Länder gezeigt haben, dass Worten auch Taten folgen, gilt es nun, derartige Möglichkeiten zur Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auszubauen.»
Grundsätzlich sei entschieden worden, dass die vier Straftäter Rückkehrhilfen - sogenanntes Handgeld - in Höhe von 1.000 Euro erhalten sollen, sagte ein Ministeriumssprecher. Damit sollten sie für eine gewisse Zeit ihre elementarsten Bedürfnisse im Herkunftsland befriedigen können. Es bestehe sonst die Gefahr, dass die Abschiebung rechtlich unzulässig ist. Das Geld werde aber nur bedürftigen Menschen ohne Eigenmittel gewährt. Habe jemand weniger als 1.000 Euro, werde der Betrag aufgestockt. Wie genau es bei den vier Männern aus Thüringen lief, konnte der Sprecher nicht sagen.