Im Streit um die in der Region geltende Arbeitspflicht für Asylbewerber hat das Landratsamt Greiz einen weiteren Erfolg vor Gericht verbucht. Das Thüringer Landessozialgericht hat die Beschwerde, mit der sich ein Asylbewerber gegen ein erstinstanzliches Urteil gegen die Pflicht wehren wollte, in einem Eilverfahren zurückgewiesen. Das teilte das Gericht auf seiner Website mit.
Thüringens Migrationsministerin Beate Meißner sagte in Reaktion auf die Entscheidung, die «Arbeitsgelegenheiten» seien ein wichtiges Element der Integration. «Sie erleichtern den Spracherwerb, fördern die berufliche Orientierung und unterstützen die Bildung sozialer Kontakte», so die CDU-Politikerin. «Wer an solchen Programmen teilnimmt, ist weniger gefährdet, in Perspektivlosigkeit oder gar Kriminalität abzugleiten. Zudem können Vorurteile abgebaut werden.»
Zuvor hatte das Sozialgericht Altenburg die im vergangenen Jahr eingeführte Arbeitspflicht für Asylbewerber bestätigt. Der Anwalt des Asylbewerbers hatte daraufhin Berufung eingelegt, weshalb der Fall am Landessozialgericht Thema wurde.