Das Sozialgericht Altenburg hat nach Angaben des Landratsamtes Greiz als erste Instanz die im vergangenen Jahr in der Region eingeführte Arbeitspflicht für Asylbewerber bestätigt. Allerdings gehe der Fall in die nächste Instanz beim Landessozialgericht, teilte die Kreisverwaltung mit. Der Anwalt des Klägers sei in Berufung gegangen.
Die Einführung öffentlicher und gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten in mehreren Thüringer Kommunen ist umstritten. Nach Angaben des Landratsamtes werden im Kreis Greiz Asylbewerbern verpflichtende Arbeitsgelegenheiten zugewiesen. Drei Migranten, die das ablehnten, hätten den Kreis verlassen.