Für amtierende Bürgermeister oder Landräte ist ein Wechsel in die Kommunalparlamente bei den Wahlen am 26. Mai mit einigen Hürden verbunden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Raymond Walk hervor. Grund seien unterschiedliche Termine für den Beginn und das Ende von Amtszeiten.
Laut Innenministerium beginnt die Amtszeit der neu gewählten Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder am 1. Juni. Die Amtszeit von hauptamtlichen Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten endet jedoch turnusmäßig erst am 30. Juni. Amtsinhaber können nicht gleichzeitig Abgeordnete sein - damit sollen mögliche Interessenkollisionen oder gar eine Ämterhäufung vermieden werden.