Die Thüringer haben an den Weihnachtstagen keine Zwangsgelder oder Mahnungen seitens der Finanzämter zu fürchten. Diese wahren vom 22. Dezember bis zum 31. Dezember wieder einen «Weihnachtsfrieden», wie das Finanzministerium mitteilte. Steuerbescheide würden hingegen weiter versandt, um Erstattungen nicht zu verzögern und dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung zu tragen.
Die Finanzbehörden seien angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen vorzunehmen, hieß es.
Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agierten die Behörden sehr zurückhaltend: Es werden den Angaben nach keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt. Es erfolgten zudem keine Vorladungen. Ausnahmen seien jedoch möglich, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden.