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Bedrohliche Entwicklung: Steigende Zahlen von sexualisierter Gewalt in Thüringen

Bedrohliche Entwicklung: Steigende Zahlen von sexualisierter Gewalt in Thüringen
Bei einer Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen geht es um Hilfen für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. (Symbolbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieThüringer News
Kinder und Jugendliche werden auch in Thüringen Opfer von Gewalt, Fachstellen kämpfen mit verschiedenen Herausforderungen, um ihnen zu helfen. Eine Entwicklung bereitet besonders Sorgen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz sieht neben wachsenden Fallzahlen von sexualisierter Gewalt weitere bedenkliche Entwicklungen in Thüringen. «Eine weiterhin stark steigende Problemlage in Thüringen sind Kinder und Jugendliche, welche selbst übergriffig hinsichtlich sexueller Misshandlungen werden», teilte Susan Schmidt, die Geschäftsführerin des Vereins, mit. Die Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen verzeichneten demnach im vergangenen Jahr verglichen mit 2022 einen Anstieg um fast 40 Prozent bei Anfragen zu solchen Fällen. Die Landesarbeitsgemeinschaft koordiniert den Arbeitskreis der Kinder- und Jugendschutzdienste. 

Übergriffe zwischen Minderjährigen und jungen Volljährigen in Institutionen oder Familie, aber auch untereinander, verdeutlichten den Bedarf für Anlaufstellen, die auch mit den Übergriffigen selbst arbeiteten, so Schmidt. Allerdings deckten die bestehenden Strukturen in der Jugendhilfe diese Arbeit kaum ab. Es sei nötig, solche speziellen Angebote auszubauen und zu vernetzen.

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Polizeistatistik: Kinder häufiger tatverdächtig

Generell scheinen Kinder vergleichsweise häufiger Straftaten zu begehen: Der Anteil von Kindern unter ermittelten Tatverdächtigen lag im vergangenen Jahr laut polizeilicher Kriminalstatistik mit rund 3.000 bei 5,2 Prozent. 2019 waren es mit etwa 2.600 Kindern noch 3,6 Prozent gewesen. Seitdem stieg der Anteil kontinuierlich. Teilweise strafrechtlich belangt werden können Kinder aber erst ab 14 Jahren, vorher gelten sie als schuldunfähig. Allerdings können familienrechtliche Konsequenzen gezogen werden. So können straffällige Kinder je nach Fall etwa in einem Heim untergebracht werden.

Zu einer Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft zum 30-jährigen Bestehen der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen heute sind mehr als 250 Teilnehmende angemeldet. Fachkräfte etwa aus der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Kindergärten beschäftigen sich in Erfurt damit, wie Kindern und Jugendlichen geholfen werden kann, die sexualisierte Gewalt erfahren haben.

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