Wer als Nachbarschaftshelfer Pflegebedürftige im Haushalt unterstützt oder sie zum Arzt begleitet, soll aus Sicht des Thüringer Bürgerbeauftragten Kurt Herzberg keinen verpflichtenden Pflegekurs besuchen müssen. «Das ist ein Beispiel unnötiger Bürokratie», erklärte Herzberg. Es erschließe sich ihm nicht, weswegen man für solche Aufgaben einen Pflegekurs absolvieren müsse. «Das Sozialministerium sollte die Bedingung der Absolvierung eines Pflegekurses ersatzlos streichen.»
Nachbarschaftshelfer können seit April 2023 pflegende Angehörige unterstützen, die durch die Pflege oft an ihre Grenzen kommen. Sie können Pflegebedürftige beispielsweise zu Arztbesuchen begleiten, mit ihnen spazieren gehen oder sie beim Ausfüllen von Formularen unterstützen. Sie müssen offiziell bei den Pflegekassen registriert sein, um die Aufwandsentschädigung von 125 Euro erhalten zu können.