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Thüringen gewährt erstmals Rechtsanspruch auf Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen

Thüringen gewährt erstmals Rechtsanspruch auf Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen
Mit dem neuen Jahr soll sich einiges für den Schutz von Frauen vor Gewalt in Thüringen tun: Unter anderem haben Betroffene nun einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Schutzeinrichtung. (Symbolbild) / Foto: Peter Steffen/dpa
Von: DieThüringer News
Nicht nur Gewerkschaften hatten einen Mangel an Schutzplätzen für Frauen in Thüringen kritisiert. Zum Jahreswechsel ist nun eine entscheidende Umstellung in Kraft getreten.

Von Gewalt betroffene Frauen haben in Thüringen nun erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz. Um das auch umsetzen zu können, soll es künftig mehr und vor allem flächendeckend Frauenhäuser und Schutzwohnungen in Thüringen geben. Damit sei Thüringen ein Vorreiter beim Schutz von Frauen vor Gewalt, teilte die Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann Gabi Ohler mit. 

«Es gibt keinen Ausschlussgrund mehr: ob Studentin, EU-Bürgerin, Beamtin oder Obdachlose: wer von Partnerschaftsgewalt betroffen ist, hat ein Recht auf Aufnahme in jedem vorhandenen Frauenhaus», betonte Ohler. Sie forderte zudem, die Finanzierung der Pläne besser abzusichern.

Einem entsprechenden Gesetz, durch das die Zuständigkeit für Frauenhäuser zum Jahreswechsel von den Kommunen aufs Land überging, hatte der Landtag im Sommer 2024 zugestimmt. Zuvor hatten Sozialpolitiker immer wieder kritisiert, dass es zu wenige solcher Schutzeinrichtungen in Thüringen gebe und fünf Landkreise über überhaupt keine verfügen. Das soll sich künftig ändern.

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Auch Einrichtung für Männer und queere Personen geplant

Geplant sei mehr Personal und etwa 100 Betten mehr. Auch barrierefreie Räumlichkeiten sollen berücksichtigt werden, sagte Ohler. Zudem solle es perspektivisch eine Einrichtung für Männer und queere Personen geben, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Daneben sollen die Beratungsstelle A4 für von Gewalt in ihrem Umfeld betroffene Männer sowie der Landesfrauenrat und Interventionsstellen gesetzlich abgesichert werden.

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