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Thüringer Ehrenamtsförderung: 712 Anträge in zweiter Förderrunde – Frist bis 15. April

Thüringer Ehrenamtsförderung: 712 Anträge in zweiter Förderrunde – Frist bis 15. April
Die Antragsfrist für die zweite Förderrunde zur finanziellen Unterstützung von Ehrenamtlichen endet am 15. April. (Symbolbild) / Foto: Patrick Seeger/dpa
Von: DieThüringer News
Ob Verein oder Initiative: Die Nachfrage nach Fördergeldern für Ehrenamtliche bleibt hoch. Wie das Programm in Thüringen weiterläuft und welche Fristen jetzt gelten.

Das Programm zur Thüringer Ehrenamtsförderung stößt weiter auf große Resonanz. Seit Beginn der zweiten Förderrunde im vergangenen Dezember seien bereits 712 Anträge eingegangen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Zahl steige weiter. Vereine, Initiativen sowie engagierte Bürger könnten noch bis zum 15. April Fördermittel über das Online-Portal des Landesverwaltungsamts beantragen.

Das Programm war im Sommer vergangenen Jahres aufgelegt worden. Möglich sind Zuschüsse zwischen 5.000 und 50.000 Euro für Ehrenamtliche, bei Kooperationsprojekten bis zu 100.000 Euro. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Eigenanteil von zehn Prozent, der auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden kann.

Im Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 sind dafür insgesamt 15 Millionen Euro vorgesehen. Die nächste Förderrunde ist voraussichtlich für August geplant – mit einer Bewerbungsfrist bis zum 15. Oktober.

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