Nach mehreren bestätigten Vogelgrippe-Fällen am Stausee Kelbra an der Grenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt in beiden Ländern ab Dienstag eine Stallpflicht für Geflügelhalter. Die Tiere müssten entweder in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen untergebracht werden, erklärte der Landkreis Mansfeld-Südharz in einer am Montag veröffentlichten Allgemeinverfügung. Auch der Kyffhäuserkreis hat am Montagnachmittag eine entsprechende Verfügung veröffentlicht. Die Verpflichtungen gelten bis auf weiteres, heißt es.
Zuvor hatte es in beiden Landkreisen bestätigte Fälle von Geflügelpest gegeben. Eine positive Erstprobe eines in Thüringen am Freitag aufgefundenen Tieres wurde am Montag durch das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald bestätigt. In den vergangenen Tagen waren insgesamt über 100 tote Kraniche an dem See gefunden worden. Auch am Montag sind erneut sieben Kadaver auf der Thüringer Seite im Seegebiet geborgen worden, sagte ein Sprecher des Kyffhäuserkreises.