Im äußersten Nordwesten Bayerns ist nach dem Fund mehrerer toter Schafe eine Wölfin erschossen worden. Die Regierung von Unterfranken hat nach eigenen Angaben Anfang August eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes erteilt. Die rechtliche Grundlage dafür sei das Bundesnaturschutzgesetz gewesen, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Das weibliche Tier wurde demnach in der Nacht von Montag auf Dienstag in der Hohen Rhön erlegt. Laut einem Sprecher des bayerischen Umweltministeriums handelt es sich um den ersten Wolfsabschuss im Freistaat seit Jahren.
Regeln für Abschuss von Wölfen in Bayern umstritten
In welchen Fällen man Wölfe in Bayern abschießen dürfen sollte, hatte zuletzt immer wieder für Streit zwischen Bundesregierung, bayerischen Behörden und Naturschützern gesorgt - teils auch vor Gericht. Eine Wolfsverordnung hatte von Mai an den Abschuss der Tiere im Freistaat erleichtert - war im Juli durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen eines Formfehlers aber wieder kassiert worden.
Die Staatsregierung hatte daraufhin eine Neuauflage angekündigt. Der Entwurf dazu befinde sich gerade in der Phase, in der Verbände ihre Einschätzung dazu abgeben dürfen, sagte ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums. Auch wenn das Bundesnaturschutzgesetz schon Ausnahmen für den Abschuss von Wölfen vorsehe, setze sich die Staatsregierung weiter dafür ein, die Möglichkeiten dafür auszuweiten.
«Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern», sagte der Ministeriumssprecher. «Zu einem konsequenten Wolfsmanagement zählt auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen.» Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), dessen Ministerium inzwischen für den Bereich Jagd zuständig ist, hatte zuletzt immer wieder mehr Möglichkeiten für den Abschuss von Wölfen gefordert.