Der Fall um die ohne ihr Baby aus Thüringen verschwundene Mutter beschäftigt die Behörden auch nach dem Auftauchen der Frau in Rheinland-Pfalz weiter. Ermittelt werde nun wegen des Verdachts der Aussetzung, sagte eine Polizeisprecherin. Zuständig sei die Staatsanwaltschaft Meiningen.
Vom Straftatbestand der Aussetzung wird etwa dann gesprochen, wenn jemand einen anderen Menschen, der in dessen Obhut ist, in einer hilflosen Lage im Stich lässt und dadurch Gefahren aussetzt.