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Wie die Wasserentnahme in Kreisen und Städten geregelt ist

Wie die Wasserentnahme in Kreisen und Städten geregelt ist
In manchen Landkreisen ist die Entnahme von Wasser etwa mit einer Gießkanne noch erlaubt. (Symbolbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Von: DieThüringer News
Seit Wochen ist es in vielen Regionen zu trocken. Das macht sich etwa bei den Flüssen bemerkbar. Je nach Landkreis gibt es als Reaktion Verbote, Wasser zu entnehmen - mit unterschiedlichen Regeln.

Aufgrund von Trockenheit und Niedrigwasser gibt es in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen Verbote, Wasser zu entnehmen. In acht Landkreisen und vier kreisfreien Städten gelten für die Entnahme von Wasser derzeit Einschränkungen per Verfügung, wie eine Umfrage ergab. Von drei Landkreisen gab es zunächst keine Rückmeldung.

Dabei sind die Regelungen und Ausnahmen von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Wasser aus Gewässern mittels Pumpen oder Schläuchen zu schöpfen, ist vielerorts tabu, Handgefäße sind jedoch teils erlaubt. Zudem kann es Ausnahmen je nach Gewässer geben. 

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Verbote seit mehreren Jahren

Im Landkreis Sonneberg sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Suhl sowie Gera gilt bereits seit mehreren Jahren ein entsprechendes Verbot. Seit 2019 gibt es in Erfurt sowie in Gera nach eigenen Angaben dauerhafte entsprechende Verfügungen. «Es ist derzeit nicht absehbar, ob sich die klimatische Situation so weit entspannt, dass die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden kann», teilte ein Sprecher der Landeshauptstadt mit. 

In Sonneberg gab es laut Landratsamt in diesem Jahr schon eine Menge Verstöße. «Nach anfänglicher Anhörung und Ermahnung erheben wir bei wiederholter Feststellung ein Bußgeld», hieß es. Bei kleineren Verstößen werden mehrere hundert Euro fällig, bei schwerwiegenden Verstößen mehrere tausend Euro sowie in Einzelfällen bis zu 50.000 Euro.

In Gera etwa gilt das Verbot nur für die Wasserentnahme aus Bächen und Teichen - der Fluss die Weiße Elster hingegen ist davon ausgenommen. Auch in Jena und im Landkreis Hildburghausen wurde vergangenes Jahr ein Entnahmeverbot erlassen.

Zeitlich begrenzte Verbote

Andere Landkreise haben als Reaktion auf Trockenheit sowie Niedrigwasser temporäre Verbote verhängt. In Saalfeld-Rudolstadt etwa ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen seit Mitte Juni durch Pumpen, Schläuche oder sonstige Saug- oder Schöpfvorrichtungen untersagt, wie es vom Landratsamt hieß. Erlaubt ist, Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern zu schöpfen. Die Maßnahme gilt demnach zunächst bis zum 31. Oktober. 

Seit Ende Mai gibt es im Saale-Holzland-Kreis ein Verbot, das den Angaben nach bis spätestens Ende Oktober läuft. Hier ist auch das Schöpfen mit Handgefäßen verboten.

Auch im Landkreis Gotha, im Altenburger Land, dem Saale-Orla-Kreis sowie dem Ilm-Kreis gelten derzeit Wasserentnahmeverbote.

Optionen offen lassen

Im Landkreis Greiz gibt es den Angaben nach kein Verbot aufgrund einer Allgemeinverfügung. Allerdings sei generell nur das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Alle anderen Entnahmen müssen demnach genehmigt werden. Ähnlich ist es im Eichsfeld.

Nicht beschränkt ist nach eigenen Angaben die Entnahme von Wasser in den Landkreisen Nordhausen, Weimarer Land, im Wartburgkreis und Kyffhäuserkreis sowie in der kreisfreien Stadt Weimar. 

Aus dem Landratsamt des Kyffhäuserkreises etwa hieß es, dass sich die untere Wasserbehörde, die für die Erteilung eines Verbots zuständig ist, sich alle Optionen offen lässt. Als Grundlage für die Bewertung dient demnach das Niedrigwasserportal des Thüringer Umweltamts.

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