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IHK: arbeitsfreie Samstage im Handel unnötig

IHK: arbeitsfreie Samstage im Handel unnötig
Die zwei freien Samstage im Monat für Verkäuferinnen und Verkäufer in Thüringen sind nach Ansicht der IHK Südthüringen ein unnötiger Eingriff in den Arbeitsmarkt. (Symbolbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieThüringer News
Verkäuferinnen und Verkäufern stehen in Thüringen pro Monat zwei arbeitsfreie Samstage zu. Während die Arbeitsministerin die Regelung verteidigt, kommt von der IHK Widerspruch.

Die geplante Reform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes sorgt weiter für Diskussionen im Freistaat. Die Südthüringer Industrie- und Handelskammer (IHK) forderte, mit der geplanten Gesetzesnovelle auch die derzeit zwei arbeitsfreien Samstag für Verkäufer und Verkäuferinnen pro Monat zu streichen. Diese bundesweit einmalige Regelung in Thüringen sei ein unnötiger Eingriff in einen funktionierenden Arbeitsmarkt, kritisierte IHK-Hauptgeschäftsführer Ralf Pieterwas. Er widersprach damit Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD), die an den beiden arbeitsfreien Samstagen festhalten will. 

Das unfreiwillige Fehlen von Teilen der Belegschaft an den frequenz- und umsatzstarken Samstagen konfrontiere die Thüringer Einzelhändler regelmäßig mit einem massiven Personalengpass, so Pieterwas. Unternehmer wie auch Mitarbeiter berichteten, dass Beschäftigte durchaus an Samstagen arbeiten wollten, um in der Woche freie Tage für die Familie zu haben. 

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Studierende als Verlierer der Regelung

Auch Aushilfen werden laut der IHK durch die Vorschrift eingeschränkt - darunter viele Studenten, die vorrangig nur samstags arbeiten könnten und für die Minijobs eine wichtige Finanzierungsquelle des Studiums seien. Gleichzeitig verlören nicht nur die Unternehmen wichtige Umsätze, sondern auch die Beschäftigten umsatzorientierte Leistungsprämien.

Die Ende 2011 in Thüringen eingeführte gesetzliche Regelung sieht zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen vor. Die Rechtmäßigkeit wurde 2015 vom Bundesverfassungsgericht und 2016 vom Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt. Verschiedene Änderungsinitiativen im Thüringer Landtag fanden bisher keine Mehrheit.

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