In Thüringen kommen mehr als ein Fünftel der betreffenden Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen überhaupt nicht nach. Nach den aktuell verfügbaren Daten hatten 2023 rund 20,8 Prozent der beschäftigungspflichtigen Betriebe gar keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer eingestellt, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Zehn Jahre zuvor habe der Anteil noch bei 21,1 Prozent gelegen.
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für möglicherweise zusätzliche Kosten bei der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu schaffen. Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.