In Thüringen kommen weniger als die Hälfte der betreffenden Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Nach den aktuell verfügbaren Daten lag diese sogenannte Erfüllungsquote im Jahr 2022 bei 44 Prozent, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Im Jahr 2021 habe sich noch bei 44,7 Prozent gelegen.
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt und betrug 2022 zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für möglicherweise zusätzliche Kosten bei der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu schaffen.