Bauunternehmen, die Aufträge des Landes in Thüringen übernehmen wollen, müssen ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Das Thüringer Arbeitsministerium hat nach Angaben von Montag erstmals einen Tarifvertrag für repräsentativ erklärt im Sinne des Thüringer Vergabegesetzes. Künftig gelte damit für die Bezahlung der Bau-Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen von Land und Universitäten der Tarifvertrag Lohn/Ost des Baugewerbes, teilte das Ministerium mit.
Die Regelung gelte ab einem geschätzten Auftragswert von netto 75.000 Euro. Für Bauaufträge von Kommunen, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sei die Berücksichtigung des repräsentativen Tarifvertrags freiwillig.
Kein Lohnkostenwettbewerb bei öffentlichen Aufträgen
Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) sprach von einem Meilenstein beim Ziel, dass es für gute Arbeit auch gute Löhne geben müsse. «Mir war es wichtig, gerade in einer so vergaberelevanten Branche wie dem Baugewerbe den ersten Tarifvertrag für repräsentativ zu erklären.» Damit solle gesichert werden, «dass im Ringen um das wirtschaftlichste Angebot bei der staatlichen Auftragsvergabe kein Lohnkostenwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten stattfindet». Werner hofft zudem auf eine stärkere Tarifbindung. «Ich hoffe, dass nicht nur die Landesbehörden dieser Vorgabe folgen, sondern auch möglichst viele Kommunen und weitere öffentliche Institutionen», so die Ministerin.