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Zalando in Erfurt: Einigungsstelle nach Arbeitsgerichtsurteil – Betriebsversammlung am 15. April

Nach dem Gerichtstermin gibt es eine weitere Betriebsversammlung bei Zalando in Erfurt (Illustration).  / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Nach dem Gerichtstermin gibt es eine weitere Betriebsversammlung bei Zalando in Erfurt (Illustration). / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Arbeitsgericht bestimmt Einigungsstelle im Streit um Schließung des Zalando-Logistikzentrums in Erfurt. Betriebsrat ruft zur Betriebsversammlung am 15. April auf.

Bei Zalando in Erfurt muss nach einem Arbeitsgerichtsurteil eine Einigungsstelle vermitteln. Das ist eines der Themen bei der zweiten Betriebsversammlung für die Belegschaft des von Schließung bedrohten Logistikzentrums. Das Treffen der Arbeitnehmer ist für den 15. April in einer der Erfurter Messehallen geplant, wie der Betriebsrat mitteilte. 

In dem Logistikzentrum in Erfurt beschäftigt der Internet-Modehändler rund 2.700 Arbeitnehmer. Es soll nach den Plänen des Dax-Konzerns im September geschlossen werden. Dagegen wehrt sich die Arbeitnehmervertretung. 

Betriebsrat spricht von Blockadehaltung

Bei der Betriebsversammlung gehe es um ein «deutliches Zeichen für Mitbestimmung und gegen die aktuelle Dialogverweigerung der Geschäftsführung», erklärte der Betriebsrat. «Es ist an der Zeit, Klartext zu sprechen.» Er wirft dem Management eine Blockadehaltung vor. Bisher weigere sich die Führungsmannschaft, «in einen echten Austausch zu treten». Zudem will die Arbeitnehmervertretung einen Alternativplan vorstellen.

Bei dem Treffen soll es unter anderem auch um Informationen zu Risiken bei Aufhebungsverträgen gehen. Ziel der Versammlung ist es, die Ansprüche der Belegschaft «auf faire Bedingungen und echte Wertschätzung» deutlich zu machen. 

Schlichtungsstelle mit acht Mitgliedern 

Nach einer Arbeitsgerichtsentscheidung vor einigen Tagen soll im Konflikt um die Schließung des großen Zalando-Logistikzentrums eine Einigungsstelle schlichten. Der Internet-Modehändler hatte die Einigungsstelle beantragt und das Gericht angerufen. Das Arbeitsrecht sieht Einigungsstellen als Schlichtungsinstanz in Unternehmen vor, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber in wichtigen Fragen nicht verständigen können. 

Die Einigungsstelle soll aus jeweils vier Beisitzern bestehen, die die beiden Parteien vertreten. Zum Vorsitzenden wurde nach Gerichtsangaben der ehemalige Richter und Justizstaatssekretär Josef Molkenbur aus Sachsen-Anhalt bestimmt.

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