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Aufarbeitungsbeauftragte fordern mehr DDR-Aufklärung an Schulen

Aufarbeitungsbeauftragte fordern mehr DDR-Aufklärung an Schulen
Am Grenzdenkmal in Hötensleben befindet sich ein Teilstück der ehemaligen Innerdeutschen Grenze mit Mauer und Führungsstelle. / Foto: Matthias Bein/dpa/Archivbild
Von: DieThüringer News

Die ostdeutschen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur fordern eine stärkere Auseinandersetzung in den Schulen mit der DDR-Vergangenheit. Mit einer Resolution, die im brandenburgischen Erkner am Wochenende unterzeichnet wurde, appellierten sie an die Kultusminister, sich dafür einzusetzen. Junge Menschen in ganz Deutschland wüssten immer weniger über die Zeit der DDR und die SED-Diktatur, beklagten die Aufarbeitungsbeauftragten. «Mythen, Fake Facts und verharmlosende Deutungen nehmen zu.» In der Schule komme die Vermittlung der DDR-Vergangenheit zu kurz. Der Mauerfall jährt sich am 9. November 2024 zum 35. Mal.

Die Resolution übergab Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke am Sonntag an die Vizepräsidentin der Kultusministerkonferenz, Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU). Das Papier wird unterstützt von der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und vom Geschichtslehrerverband.

Die Geschichte der DDR und der deutschen Teilung müsse prüfungsrelevant im Schulunterricht verankert werden, fordern die Aufarbeitungsbeauftragten. Zudem sollten Besuche von Gedenkstätten gefördert werden. An den Universitäten sollten Lehrstühle zur Zeitgeschichte mit dem Schwerpunkt DDR-Vergangenheit eingerichtet und mehr Seminare dazu angeboten werden, heißt es in der Resolution.

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Für Opfer der SED-Diktatur soll 35 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR ein bundesweiter Härtefallfonds gegründet werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte einen Gesetzentwurf dazu vor. Opferrenten für frühere DDR-Häftlinge und beruflich Verfolgte sollen zudem wie die übrigen Renten einmal jährlich zum 1. Juli steigen. Opfer von Zwangsaussiedlungen können einmalig 1500 Euro Entschädigung bekommen.

An der Höhe der Einmalzahlung gibt es bereits Kritik. Zudem müsse es leichter werden, Gesundheitsschäden durch Verfolgung anerkennen zu lassen, durch eine sogenannte Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen, forderten die Aufarbeitungsbeauftragten der ostdeutschen Länder und weitere Einrichtungen bei ihrem Bundeskongress am Wochenende.

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