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«Kurioser Fall»: Mann legt Burgreste ohne Erlaubnis frei

An den Überresten der mittelalterlichen Burganlage Metilstein nahe der Wartburg bei Eisenach hat ein Mann mehrere Wochen lang unerlaubt Grabungen durchgeführt. / Foto: A. Humme/TLDA, Weimar/dpa
An den Überresten der mittelalterlichen Burganlage Metilstein nahe der Wartburg bei Eisenach hat ein Mann mehrere Wochen lang unerlaubt Grabungen durchgeführt. / Foto: A. Humme/TLDA, Weimar/dpa

Nahe der Wartburg führt ein Mann wochenlang unerlaubt Grabungen an einer mittelalterlichen Anlage durch. Der Fall lässt nicht nur echte Archäologen den Kopf schütteln.

Kein alltäglicher Fall für die Denkmalhüter: Durch einen schweren Fall illegaler Archäologie sind Überreste einer nahe der Wartburg bei Eisenach gelegenen Burganlage gefährdet worden. An den Überresten der Anlage «Metilstein» seien im Sommer 2025 über mehrere Wochen nicht genehmigte Grabungen durchgeführt worden, teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Weimar mit. An drei Stellen der mittelalterlichen Ruine seien Mauerreste freigelegt und somit Wind und Wetter ausgesetzt gewesen. 

Ein ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger habe die Grabungen bemerkt und gemeldet. Nachdem unter anderem die Polizei eingeschaltet und der Fall öffentlich gemacht worden war, habe sich ein Mann beim Landesamt gemeldet und die illegalen Grabungen eingeräumt. Er wurde demnach verpflichtet, die Stellen zu deren Schutz wieder mit Erde zu bedecken – dem sei er nachgekommen. Inzwischen gelte der Fall bei den Denkmalschutzbehörden als abgeschlossen, hieß es.

«Sehr, sehr kurioser Fall»

«Der für Thüringen in diesem Ausmaß singuläre Fall illegaler Archäologie hat 
damit wider Erwarten ein gutes Ende gefunden», hieß es in der Mitteilung des Landesamts. Das Bodendenkmal der Burg Metilstein auf dem markanten kegelförmigen Berg befinde sich wieder in seinem Ursprungszustand und die durch Witterung bedingte Verlustgefahr sei somit gebannt. Geprüft werde allerdings, ob eine Ordnungswidrigkeit in dem Fall vorliegt.

«Das war ein sehr, sehr kurioser Fall. Das haben wir so noch nicht erlebt», sagte der zuständige Gebietsreferent des Landesamts Andreas Hummel. Er vermutet, dass der Mann, der die Grabungen durchgeführt hatte, möglicherweise das Bodendenkmal tatsächlich einfach sichtbarer habe machen wollen. «Vielleicht hat er ein stückweit gedacht: Ich will das Denkmal in Ordnung bringen.»

Fall verdeutlicht grundsätzliches Verständnisproblem

Doch genau das verdeutliche ein allgemeines Verständnisproblem, sagte Hummel. Oft erwarte die Bevölkerung, dass archäologische Funde präsentiert und sichtbar gemacht werden würden. Gerade im Falle von Bodendenkmälern müssten diese dann aber regelmäßig gepflegt werden, um sie gegen Verlust zu sichern. Das sei aber oft nicht möglich. Deshalb seien die Denkmäler in der Erde besser geschützt, als wenn sie frei liegen.

Das Fundmaterial am Metilstein deutet den Fachleuten nach daraufhin, dass die Anlage in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstand.

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