Die Arbeitsverträge überzeugter AfD-Anhänger lassen sich aus Sicht des Wohlfahrtsverbands Awo nicht einfach kündigen. «Natürlich kann jemand, der bei der AfD Mitglied ist, bei uns nicht arbeiten wollen, weil unsere Werte so diametral gegenüberstehen», sagte Awo-Bundeschefin Kathrin Sonnenholzner am Samstag am Rande einer Tagung in Erfurt. Was das aber arbeitsrechtlich bedeute, müsse man juristisch genauer betrachten. Es gebe keine Präzedenzfälle dazu. «Mit Sicherheit ist es theoretisch auch so, dass die sich inhaltlich bei uns nicht wiederfinden können.»
Die Awo ist kein kirchlicher Träger und versteht sich als parteipolitisch neutral. In der Satzung des Verbandes, der etwa 240.000 Menschen beschäftigt, ist unter anderem die Förderung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung festgeschrieben. «Es ist Satzungszweck, dass wir darauf hinweisen, wo die Feinde des demokratischen Staatswesens sitzen. Die sitzen ganz klar bei der AfD», betonte Sonnenholzner.
Vor wenigen Tagen hatte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch gesagt: «Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.» Es solle aber keine Gesinnungstests geben, sondern anlassbezogene Gespräche bei auffälligen Äußerungen oder Handlungen im Arbeitsumfeld. Bei einem bleibenden Konflikt würden arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft. Das gelte nicht nur für überzeugte AfD-Anhängerinnen und -Anhänger, sondern «für alle, die sich außerhalb unseres Grundgesetzes stellen und Menschen herabwürdigen», ergänzte Schuch. Als Arbeitgeber sind viele von den Kirchen getragene Institutionen sogenannte Tendenzbetriebe und haben besondere Rechte. Sie können ihren Arbeitnehmern bestimmte Vorgaben machen, um die «Glaubwürdigkeit der Kirche» oder deren Sittenlehre zu wahren.