Die Betriebsratswahl beim Volkswagen-Konzern 2022 beschäftigt weiter die Arbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied zwar, dass die strittige Briefwahl für Arbeitnehmer im Homeoffice und in Kurzarbeit möglich war, überwies den Fall jedoch zur Klärung von Detailfragen zurück an das Landesarbeitsgericht in Niederachsen.
Es gebe keine abschließende Entscheidung, ob die Betriebsratswahl bei VW wirksam oder unwirksam war, sagte eine BAG-Sprecherin auf Anfange. In einer Reihe von Punkten habe das höchste deutsche Arbeitsgericht jedoch keine Fehler erkannt, die von den Antragstellern geltend gemacht wurden (7 ABR 34/23). Gegen die Betriebsratswahl gingen mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmer vor.