Richter: Keine Freistellung während der Kündigungsfrist
Arbeitgeber können Arbeitnehmer während ihrer Kündigungsfrist trotz Lohnfortzahlung nicht einfach von der Arbeit freistellen. Eine solche Freistellung sei unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige, entschied das Bundesarbeitsger ..