Das Bundesarbeitsgericht hat nach Einschätzung des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing die Regeln für Konzerne bei der Arbeitnehmerüberlassung verschärft. Nach seiner Einschätzung wird dabei die gängige Praxis, dass Arbeitnehmer von einem in ein anderes Konzernunternehmen auch für längere Zeiträume abgeordnet werden, erschwert. «Schnell stellt sich jetzt die Frage, ist es Arbeitnehmerüberlassung», sagte Thüsing der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Das Gesetz beschränkt unter anderem die Entleihzeit auf 18 Monate.
Thüsing bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, mit der das sogenannte Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enger ausgelegt werde als bisher (9 AZR 13/24). Die Sonderregelung erlaubt es Unternehmen innerhalb eines Konzerns, Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen zu verleihen - ohne dass alle Vorgaben des Gesetzes umgesetzt werden müssen.