Bei einer großen Supermarktkette ist die gute alte Gehaltsabrechnung auf Papier passé - eine Verkäuferin zweifelt die digitale Variante an und klagt sich bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt. Die Bundesarbeitsrichter beschäftigten sich nicht nur in ihrem Fall mit der Frage, wie digital der Arbeitsalltag für Millionen Menschen sein darf und welche Regeln gelten - für Arbeitnehmer, Unternehmen und Gewerkschaften.
«Es ist ein ziemlich unwägbares Gelände, das wir hier betreten», sagte Gerichtspräsidentin Inken Gallner in der Verhandlung um die Herausgabe von E-Mail-Adressen an eine Gewerkschaft. Verhandelt wurden zwei sehr unterschiedliche Fälle bei Edeka in Niedersachsen und Adidas in Bayern. Deutlich wurde, dass der Gesetzgeber bisher nicht mit den Veränderungen der Arbeitswelt Schritt hält.