Das Bundesarbeitsgericht hat im seit Jahren andauernden Streit um die erfolglose Bewerbung einer konfessionslosen Frau bei einem kirchlichen Arbeitgeber der Kirchenseite den Rücken gestärkt. Die Frau hatte geklagt und Entschädigung gefordert, weil sie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde und sich aus religiösen Gründen benachteiligt sah.
Die höchsten Arbeitsrichter entschieden in Erfurt nun, dass die Frau nicht unzulässig benachteiligt worden sei. In diesem Fall habe der Arbeitgeber eine Kirchenzugehörigkeit für die konkrete Stelle verlangen können, die auch mit einer besonderen Außenvertretung verbunden gewesen sei. Entsprechend stehe der Klägerin kein Anspruch auf eine Entschädigung zu.