Arbeitgeber können die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (5 AZR 127/24). Nach Angaben von Arbeitsrechtlern kommt es über diese Frage bei Kündigungen immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die nun in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz geklärt wurde.
Für den Präzedenzfall sorgte ein Mann, der bei seinem Arbeitgeber in Projekten als Senior Consultant arbeitete und eine ordentliche Kündigung erhielt. Während seiner dreimonatigen Kündigungsfrist wurde er von seinem Arbeitgeber freigestellt - er musste damit keine Arbeitsleistungen erbringen.