Während Bayern seine Unis künftig unter Umständen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten will, hält Thüringen an seinen Regelungen zu einer möglichst zivilen Forschung fest. Die im Hochschulgesetz festgeschriebenen Zivilklauseln bedeuteten kein generelles Kooperationsverbot mit der Bundeswehr, sagte eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums. Einen Anlass für eine Gesetzesänderung gebe es nicht.
Die bayerische Staatsregierung will Universitäten und Hochschulen mit einem derzeit viel diskutierten Gesetz davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung über Zivilklauseln zu verbieten. Stattdessen soll ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben werden, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht.
In Thüringen ist hingegen seit 2018 festgeschrieben, dass sich die Hochschulen selbstbestimmt eine Zivilklausel geben müssen, «die sich an moralisch-ethischen Standards ausrichtet». Das können die Hochschulen etwa durch Ethikkommissionen oder Genehmigungspflichten für bestimmte Vorhaben sicherstellen. Noch weiter geht das Bundesland Bremen. Dort heißt es: «Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke.»