Unter 18-Jährige müssen sich vor Ausbildungsbeginn ärztlich untersuchen lassen. Um im Freistaat eine Finanzierungslücke bei diesen Untersuchungen zu schließen, übernimmt das Land Thüringen einen Teil der Kosten, wie das Sozialministerium mitteilte. Die entsprechende Gebührenverordnung zu diesen Untersuchungen ist 30 Jahre alt. Einige Ärztinnen und Ärzte hatten angekündigt, basierend auf diesem Gebührensatz die Untersuchungen nicht mehr anbieten zu können. Deswegen verständigten sich das Thüringer Sozialministerium, das Finanzministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf eine befristete Finanzierung. Entsprechende Finanzmittel seien im Landeshaushalt für 2026/2027 eingestellt. Die Gesundheitschecks sind Bestandteil des Jugendarbeitsschutzes. So sollen frühzeitig mögliche gesundheitliche Gefährdungen erkannt und Risiken am Arbeitsplatz vermieden werden. Basierend auf diesen Untersuchungen stellen Ärzte unter anderem eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Ohne diese kann den Angaben zufolge die Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis nicht begonnen werden. Wenn der oder die Jugendliche nach einem Jahr noch nicht volljährig ist, folgt eine Nachuntersuchung. «Jugendarbeitsschutz ist keine Nebensache, sondern elementare Grundvoraussetzung dafür, dass junge Menschen gesund und sicher in ihr Berufsleben starten können», sagte Arbeits- und Sozialministerin Katharina Schenk (SPD). Laut Ministerium übernimmt das Land die Vergütung in Höhe des 2,3-fachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte - so werden 53,61 Euro pro Untersuchung finanziert. «Damit wird verhindert, dass sich der Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses allein aufgrund fehlender Untersuchungstermine verzögert», hieß es vom Sozialministerium. Nach aktuellem Stand sei Thüringen das erste und bislang einzige Bundesland, das die Finanzierung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen auf diese Weise absichere. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenRund 50 Euro pro Untersuchung