Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Fraktionschef Björn Höcke muss sich von Montag an in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben soll. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole «Alles für Deutschland» ausgesprochen haben. Er animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die Staatsanwaltschaft.
Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut dem Landgericht Halle hat der Angeklagte eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt.