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Anklage: 19-Jähriger schüttelte Tochter zu Tode

Anklage: 19-Jähriger schüttelte Tochter zu Tode
Die Öffentlichkeit wurde während der Aussage des Angeklagten vom Prozess ausgeschlossen. / Foto: Annett Gehler/dpa
Ein Baby stirbt in einer Eltern-Kind-Einrichtung in Gera. Das kleine Mädchen wurde laut Anklage von seinem jungen Vater zu Tode geschüttelt. Wie konnte das Geschehen?

Er wurde sehr jung Vater - seine Tochter lebte nur acht Wochen: Wegen des Todes des Babys sitzt ein zur Tatzeit 19-Jähriger auf der Anklagebank vor dem Landgericht Gera. Ihm wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll das kleine Mädchen in der Nacht zum 13. Februar dieses Jahres in einem Eltern-Kind-Heim zu Tode geschüttelt haben. Das Kind starb nach erfolglosen Rettungsversuchen im Jenaer Universitätsklinikum.

Der Angeklagte und die junge Mutter haben laut Staatsanwaltschaft noch einen gemeinsamen kleinen Sohn. Aufgrund des aggressiven Verhaltens des Angeklagten sei es ihm im vergangenen Jahr untersagt gewesen, mit der Mutter und dem Kind zusammen in der Einrichtung zu wohnen, so die Staatsanwältin. Bei einem seiner Besuche habe er im Oktober 2025 seine hochschwangere Lebensgefährtin und eine Betreuerin beleidigt und sei schließlich des Wohnheims verwiesen worden.

Nach der Geburt ihres zweiten Kindes wurde dem heute 20-Jährigen der Staatsanwältin zufolge erlaubt, zu der Kindsmutter in der Einrichtung zu ziehen, um bei der Betreuung der beiden Kinder zu helfen. Als in der betreffenden Nacht der Säugling quengelte, stand er auf und ging mit dem Baby aus dem Schlafzimmer. Der Angeklagte habe das schreiende Baby danach intensiv geschüttelt und dabei billigend in Kauf genommen, es lebensgefährlich zu verletzten.

Anklage: Geschüttelt bis zum Atemstillstand

Das kleine Mädchen erlitt laut der Anklage unter anderem eine Fraktur des linken Stirnbeins, eine Rippenserienfraktur und einen Atemstillstand. Der Angeklagte habe daraufhin hin die Mutter geweckt und ihr gesagt, dass ihre Tochter nicht mehr atme. Bis dahin habe er nicht versucht, das Baby zu reanimieren. Im Krankenhaus wurde dann der Hirntod festgestellt.

Die Verteidigung hatte gleich zu Beginn des Prozesses vor der Jugendschutzkammer den Ausschluss der Öffentlichkeit vom gesamten Verfahren beantragt. Es gehe um die schutzwürdigen Interessen seines Mandanten wie auch der sehr jungen Mutter, begründete der Verteidiger seinen Antrag.

Das Gericht lehnte einen kompletten Ausschluss der Öffentlichkeit bei dem Verfahren aber ab. Dieser soll - wie bei der Aussage des Angeklagten am ersten Verhandlungstag - nur partiell erfolgen. Auch die Kindsmutter wird im Zeugenstand hinter verschlossener Tür gehört. Der Vorsitzende Richter sagte, dem Angeklagten sollen eine drohende Bloßstellung und Nachteile für seine persönliche Entwicklung erspart bleiben. Allerdings gebe es auch ein hohes öffentliches Interesse, da sich die Tat nicht im privaten Umfeld, sondern bei enger Begleitung der staatlichen Jugendhilfe ereignete.

Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft in der Jugendarrestanstalt in Arnstadt. Für den Prozess sind bis Ende Januar noch zehn weitere Termine angesetzt.

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