Der Bundesgerichtshof hat das Mord-Urteil des Landgerichts Gera im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Saale-Orla-Kreis teilweise aufgehoben und an das Gericht zurückverwiesen. Die Verurteilung des zum damaligen Zeitpunkt 25-jährigen Autofahrers und Unfallverursachers wegen Mordes ist nicht ausreichend begründet, heißt es in dem Beschluss des vierten Strafsenats des BGH, der am Donnerstag veröffentlicht worden ist.
Das Landgericht Gera hatte den aus Afghanistan stammenden Mann nach wochenlanger Verhandlung im Mai vergangenen Jahres wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. Hintergrund war ein tödlicher Unfall infolge eines illegalen Autorennens im Sommer 2024. Durch seine Fahrweise und ein gefährliches Überholmanöver hatte der Mann den Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen verursacht, bei dem dessen 21-jährige Fahrerin ums Leben kam. Zusätzlich wurde der Beifahrer des Unfallverursachers schwer verletzt.