Mit dem Thüringer Verfassungsgerichtshof arbeitet auch das letzte noch verbliebene Gericht ab Juli mit der sogenannten E-Akte. Die übrigen Gerichte hatten das elektronische Verfahren teils bereits vor Jahren eingeführt. Haben Faxgerät und Aktenberge also ausgedient?
Nicht ganz, sagt Andreas Jenak, Sprecher des Weimarer Verfassungsgerichtshofs: «Sie haben jetzt nicht den Tag X, wo auf einmal alle Papierakten weg sind, sondern das ist ein schleichender Übergang.» Laufende Verfahren, die auf Papier begonnen wurden, liefen auf Papier zu Ende, sagt er.
Dennoch: Bereits seit Jahren ist der Rechtsverkehr schrittweise digitalisiert worden. Da liegt die Frage nahe, ob Verfahren nun womöglich häufiger digital und damit auch schneller bearbeitet werden können.
Den Anteil digitaler Verfahren hat Thüringens Justizministerium im vergangenen Jahr für die Europäische Kommission bei den Gerichten im Freistaat abgefragt: Demnach werden mindestens 95 Prozent der Verfahren und Dokumente bei Zivil- und Verwaltungsgerichten mittlerweile digital eingereicht und abgelegt und größtenteils auch so genutzt. Bei Strafsachen hingegen lag der Anteil je nach Gericht zu diesem Zeitpunkt bei maximal 25 Prozent. Da die E-Akte auch in diesem Bereich seit Januar zwingend ist, dürfte der Anteil mittlerweile höher sein, so das Ministerium.