Geld für entscheidende Tipps: Wie erfolgreich ist das?
Belohnungen für Hinweise zur Aufklärung von Straftaten haben in Thüringen in den vergangenen Jahren nur eine geringe Rolle bei der Ermittlung von Tatverdächtigen gespielt. Das geht aus einer Antwort des Thüringer Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Innenpolitikers Ronald Hande hervor. Seit Anfang 2020 haben demnach Staatsanwaltschaften überhaupt nur in drei Fällen entsprechende Belohnungen öffentlich ausgeschrieben: In zwei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt und in einem Fall die Staatsanwaltschaft Gera Menschen mehrere tausend Euro in Aussicht gestellt, wenn sie wichtige Hinweise liefern könnten, die zur Aufklärung von schweren Straftaten beigetragen hätten. Aber: «In keiner der Auslobungen durch die Staatsanwaltschaften kam es zu einer Auszahlung», heißt es in der Antwort des Ministeriums weiter. Es seien bei den Staatsanwaltschaften keine zusätzlichen, relevanten Hinweise eingegangen, die dazu beigetragen hätten, die entsprechenden Kriminalfälle zu lösen. Konkret lobte die Staatsanwaltschaft Gera vor etwa drei Jahren 10.000 Euro für Hinweise zu einem Mordfall aus dem Jahr 1990 aus. Die Staatsanwaltschaft Erfurt versuchte über die Auslobung von 5.000 Euro beziehungsweise 10.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 an Hinweise zu Fällen von schwerer Brandstiftung und versuchtem Mord beziehungsweise Brandstiftung zu kommen. Aus den Angaben des Ministeriums geht hervor, dass das Land in den vergangenen Jahren jeweils einiges Geld dafür eingeplant hatte, um solche Belohnungen – falls nötig – auch zu bezahlen: Standen im Jahr 2020 noch 5.000 Euro im entsprechenden Haushaltsansatz des Freistaats, so waren es in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils 30.000 Euro. Im laufenden Jahr wurde diese Summe wieder auf 5.000 Euro gesenkt. Nur im Jahr 2023 sei Geld aus diesem Haushaltstitel abgeflossen, schreibt das Ministerium an Hande. Damals sei eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgezahlt worden – für eine Auslobung aus dem Jahr 2013. Nach den geltenden Vorschriften des Landes können Polizei- und Justizbehörden Belohnungen aussetzen, wenn sie annehmen, dadurch Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten, die für die Aufklärung von schweren Straftaten wichtig sind. In der entsprechenden gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justiz- und des Innenministeriums heißt es, dies sei etwa möglich «zur Aufklärung von Straftaten, die in besonderem Maße öffentlichkeitswirksam sind oder in deren Folge schwere Personen- oder Sachschäden entstanden sind». Auch, um flüchtige Strafgefangene zu fassen, kann der Staat auf diese Weise Geld zahlen. Solche Belohnungen dürften ausschließlich an Privatpersonen gezahlt werden, nicht aber zum Beispiel an Polizisten oder Justizbedienstete, steht in der Vorschrift. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenBelohnungen in Haushaltssätzen
Belohnungen nur für Hinweise von Privatpersonen