Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena setzt zwei der im «Knockout 51»-Prozess Angeklagten auf freien Fuß. Der 1. Strafsenat habe die Haftbefehle gegen die seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft sitzenden Männer aufgehoben, teilte das Gericht mit. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in der Kampfsportgruppe «Knockout 51» und damit die Beteiligung an einer kriminellen und später auch terroristischen Vereinigung vor. Ein dritter Angeklagter, der die Gruppe unterstützt haben soll, befindet sich den Angaben nach bereits seit längerer Zeit auf freiem Fuß.
Der Senat sehe nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keine dringenden Gründe mehr, die für die Mitgliedschaft der jetzt aus der U-Haft entlassenen beiden Angeklagten in einer terroristischen Vereinigung sprächen. Es fehle an dringenden Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche Notwehrlagen hinaus Gewalthandlungen unter Inkaufnahme des Todes anderer Menschen begangen werden sollten, hieß es zur Begründung.