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Kaum noch schnelle Urteile vor Gerichten

Kaum noch schnelle Urteile vor Gerichten
Die Staatsanwaltschaften haben in diesem Jahr bislang nur sieben beschleunigte Verfahren beantragt. (Symbolbild) / Foto: Harald Tittel/dpa
Von: DieThüringer News
Die Strafe für die Tat soll auf dem Fuße folgen – so die Idee der beschleunigten Verfahren in der Justiz. Doch in Thüringen werden diese immer seltener angewandt. Was sind die Gründe dafür?

An Thüringer Gerichten gibt es kaum noch beschleunigte Verfahren. In diesem Jahr haben die Staatsanwaltschaften bislang nur sieben entsprechende Anträge gestellt, wie aus Zahlen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hervorgeht. Beim beschleunigten Verfahren kann bei klarer Beweislage oder einfachem Sachverhalt innerhalb weniger Wochen ein Urteil ergehen – die Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen.

Der Rückgang in den vergangenen Jahren ist drastisch: 2020 wurden laut Generalstaatsanwaltschaft 87 Anträge gestellt, 2024 waren es demnach noch 25 und im vergangenen Jahr nur 18. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr erhoben die Thüringer Staatsanwaltschaften insgesamt 9.445 Anklagen und stellten 12.477 Strafbefehlsanträge. Beschleunigte Verfahren spielten dabei statistisch kaum eine Rolle.

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Personalengpässe und enge Terminpläne bremsen 

Als Gründe für den Rückgang nennt die Generalstaatsanwaltschaft die personelle Ausstattung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie den hohen Aufwand für solche Verfahren. Diese seien sehr zeitintensiv und erforderten einen raschen vollständigen Ermittlungsabschluss. Außerdem fehle es an kurzfristig verfügbaren Richtern mit freien Sitzungssälen und Protokollführern. Die vorausgeplante, häufig enge Terminierung der Gerichte lasse oftmals keine Spielräume für das Einschieben kurzfristiger Termine zu, hieß es. Hinzu komme, dass Zeugen oder notwendige Dolmetscher dann oftmals nicht schnell genug erreichbar seien.

Bei absehbaren Geldstrafen wählten Staatsanwälte oft das unkompliziertere Strafbefehlsverfahren. Am häufigsten kommt das beschleunigte Verfahren laut Generalstaatsanwaltschaft bei Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikten zur Anwendung. 

Eine umfangreiche Beweisaufnahme steht derartigen Verfahren entgegen – zudem darf keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verhängt werden. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft verweist ebenso darauf, dass bei einer erwarteten Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten – insbesondere bei vorbestraften Tätern – ein Verteidiger erforderlich sei. Das führe zu einem zusätzlichen organisatorischen Aufwand. 

Ministerin: schnelle Verfahrensführung für den Schutz von Kindern

Seit Jahren werden Strafprozesse bundesweit umfangreicher und dauern länger. Die Gerichte stoßen dabei häufig an ihre Belastungsgrenzen. Eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingesetzte Expertenkommission erarbeitet daher bis zu diesem Herbst Vorschläge zur Reform der Strafprozessordnung. Thüringen will hinsichtlich der beschleunigten Verfahren die Ergebnisse zunächst abwarten.

Unabhängig davon verfolgt Justizministerin Beate Meißner (CDU) bereits jetzt eigene Initiativen, die auf eine schnelle Verfahrensführung für den Schutz besonders verletzlicher Opfer wie Kindern abzielen. Ihr Ministerium erarbeite einen Vorschlag für ein qualifiziertes Beschleunigungsgebot bei Verfahren wegen körperlicher Gewalt gegen Kinder – analog zu den bestehenden Regeln bei Haftsachen. 

Zudem sei eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur schnelleren Auswertung sichergestellter Datenträger geplant. Gerade bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sei die technische Auswertung großer Datenmengen häufig das Nadelöhr der Strafverfolgung. «Gerechtigkeit, die zu spät kommt, ist für die Betroffenen oft keine mehr. Deshalb ist mein Anliegen, Verfahren insbesondere dort zu beschleunigen, wo es am meisten zählt: beim Schutz von Kindern», so die Ministerin.

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