An Thüringer Gerichten gibt es kaum noch beschleunigte Verfahren. In diesem Jahr haben die Staatsanwaltschaften bislang nur sieben entsprechende Anträge gestellt, wie aus Zahlen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hervorgeht. Beim beschleunigten Verfahren kann bei klarer Beweislage oder einfachem Sachverhalt innerhalb weniger Wochen ein Urteil ergehen – die Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen.
Der Rückgang in den vergangenen Jahren ist drastisch: 2020 wurden laut Generalstaatsanwaltschaft 87 Anträge gestellt, 2024 waren es demnach noch 25 und im vergangenen Jahr nur 18. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr erhoben die Thüringer Staatsanwaltschaften insgesamt 9.445 Anklagen und stellten 12.477 Strafbefehlsanträge. Beschleunigte Verfahren spielten dabei statistisch kaum eine Rolle.