Polizei und Justiz in Thüringen stehen im Umgang mit Kryptowährungen noch ganz am Anfang. So gibt es bislang etwa noch keine Dienstanweisung dazu, wie Kryptowerte durch die Landes-Polizei gesichert und verwahrt werden müssen. Eine solche Vorgabe «wird derzeit erstellt», heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Ronald Hande.
Auch fehlt es demnach noch an staatlichen Wallets, in denen Kryptowährungen aufbewahrt werden können. «Behördenwallets wurden in Thüringen durch die Polizei und die Justiz noch nicht eingerichtet», so das Ministerium. Ob im Auftrag von Behörden von anderen Institutionen – wie etwa Banken – solche Wallets eingerichtet wurden, wollte das Innenministerium aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Künftige Sicherungsmaßnahmen könnten sonst erschwert oder unterlaufen werden, hieß es.