In einem Arbeitsgerichtsverfahren um die Einstellung eines AfD-Mandatsträgers für eine Stelle in der Thüringer Landesverwaltung haben sich beide Seiten angenähert – aber noch keine Einigung erzielt. Der Mann, gelernter Krankenpfleger und AfD-Kreistagsabgeordneter im Kyffhäuser-Kreis, hatte sich 2024 beim Landesverwaltungsamt um eine ausgeschriebene Sachbearbeiter-Stelle in der Heimaufsicht beworben. Allerdings hatte das Innenministerium später Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert.
Die Rechtsanwälte sowohl des AfD-Mitglieds als auch des Freistaats erklärten nun vor dem Arbeitsgericht in Erfurt, sie wollten bis Mitte Dezember einen abgestimmten Vergleichsvorschlag vorlegen, um den Rechtsstreit auf diese Weise zu beenden. Sollte dieser Vergleichsversuch scheitern, würde das Arbeitsgericht in dieser Sache entscheiden.
Auch der Vorsitzende der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts, Jacob Meinhardt, hatte zuvor für diesen Weg geworben. Beide Seiten könnten damit gewinnen, sagte er. Während der Hauptverhandlung war eine mögliche Einigung diskutiert worden, bei der der Kläger seine Bewerbung um die Stelle zurückziehen und im Gegenzug als Schadenersatz 13.300 Euro vom Freistaat erhalten würde.